Konditionen
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat im Dezember 2008 die Systemische Therapie als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren eingestuft.
Dennoch liegt die Systemische Therapie (noch) außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Daher tragen Sie die Kosten selbst.
Vorteile für Selbstzahler
Flexibilität:
Die Termine sind in der Regel kurzfristig und ohne bürokratischen Aufwand möglich. Die Wartezeit ist deutlich kürzer. Häufigkeit und Dauer der Gespräche sind frei wählbar. Sie selbst entscheiden zu jedem Zeitpunkt, ob und in welchem Abstand Sie einen weiteren Termin wünschen.
Sie sind an kein Reglement einer Krankenkasse gebunden (Vorliegen einer Diagnose, Vorhandensein von Symptomen, mindestens 10 Stunden, zwischendurch pausieren bis zur neuen Antragsstellung usw.)
Kein Vermerk in der Krankenkassenakte:
Da psychische Probleme und Symptome eher als Ergebnis eines „gestörten“ Systems und weniger als Pathologie/Krankheit der Person angesehen werden, verzichtet die Systemische Therapie auf den klassischen Störungsbegriff und somit auch auf Diagnosen. Es gibt daher auch keine Diagnosehinterlegung bei der Krankenkasse. D.h. Sie werden dort nicht als „psychisch erkrankt“ bzw. „psychisch vorerkrankt“ erfasst. Dies wiederum kann finanzielle Vorteile haben, wenn Sie eine Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherung abschließen, da Risikozuschläge aufgrund von Psychotherapie entfallen. Auch bei einer anstehenden Verbeamtung (Lehramt, Bundeswehr, Justiz, Polizei und Kriminaldienst, etc.) kann es Vorteile haben, eine Therapie selbst zu bezahlen: Im Unterschied zu einer von der Kasse erstatteten Psychotherapie findet keine Dokumentation mit Diagnosehinterlegung statt, auf die der Amtsarzt bei einer Schweigepflichtentbindung zugreifen könnte.
Steuerlich absetzbar:
Die Kosten sind als Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.
Honorar
Mein Stundensatz beträgt 100 €
Eine Einheit dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Häufigkeit und Dauer der Gespräche sind frei wählbar. Sie sind an kein Reglement gebunden. Wenn Sie gern etwas mehr Zeit hätten, können Sie auch nach Absprache Anderthalb- oder Doppelstunden in Anspruch nehmen.
Zahlungsmodalitäten
In meiner Praxis können Sie mit Bargeld oder mit allen gängigen Kredit- und EC- Karten zahlen.
Terminabsage – Ausfallhonorar
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine frühestmögliche Absage damit ich die Termine neu vergeben kann. Daher müssen Termine mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt werden. Termine die kurzfristiger abgesagt werden, sind in vollem Umfang zu bezahlen, da ich diese dann nicht anderweitig vergeben kann.
Schweigepflicht
Selbstverständlich werden Ihre Daten und alle weiteren Informationen streng vertraulich behandelt. Meine Dokumentationen haben einzig den Sinn, wichtige Informationen für mich und für den weiteren Prozess festzuhalten.
Ich unterliege gemäß §203 StGB Abs. 1 Nr. 6 der Schweigepflicht.
Terminvereinbarung
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Ich freue mich, wenn Sie Kontakt aufnehmen, sei es, um offene Fragen zu klären oder einen Termin zu vereinbaren. Da ich die meiste Zeit in Terminen bin, sprechen Sie mir gerne auf den AB und ich rufe Sie schnellstmöglich zurück. Sehr gerne können Sie mir auch eine E-Mail schreiben, auf die ich zeitnah antworten kann.
Wir können gerne ein erstes kostenloses Telefongespräch führen, um herauszufinden, ob ich für Sie die passende Therapeutin bin.